AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EUROVERA Ltd. & Co. KG

für das Internetgeschäft (Stand 01.01.2019)

 

1.    Allgemeines

 1.1

Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EUROVERA Ltd. & Co. KG (nachstehend EUROVERA) finden Anwendung im Geschäftsverkehr mit den Kunden.

 1.2

Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich von EUROVERA bestätigt sind, sind auch nicht verbindlich.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten durch Bestellung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

1.3

Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben der Vertrag sowie die Bedingungen selbst im Übrigen gleichwohl wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gelten diese durch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

1.4

Die Präsentation der Ware von EUROVERA im Onlineshop stellt kein bindendes Angebot seitens EUROVERA dar.

 

Der Vertrag zwischen dem Kunden und EUROVERA über die vom Kunden ausgewählten und in den Warenkorb eingestellten Produkte kommt durch Ausfüllen des Bestellformulars und Absenden dieses Bestellformulars durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ oder durch Bestätigen der „Enter“-Taste (rechtsverbindliches Angebot des Kunden) und durch die Annahme dieses Angebots durch EUROVERA in Form der Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) spätestens jedoch durch Lieferung der bestellten Ware, zustande.

1.5

Die Vertragssprache ist Deutsch.

1.6

Vertragspartner des Kunden ist die EUROVERA Ltd. & Co. KG., Dieselstraße. 7, 61239 Ober-Mörlen,

Tel: 0049 (6002) 93 85 0, Fax: 0049 (6002) 93 85 290 Mail:  info@eurovera.de

1.7

Daten der Bestellung werden bei EUROVERA für einen Zeitraum von 12 Monaten gespeichert und können vom Kunden angefordert werden.

 

2. Preise

2.1

Für die Preisgestaltung sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, die am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreise verbindlich.

2.2

Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich Versandkosten und Gebühren.

2.3

Auf den Warenwert der Bestellung werden 4,00 € Versandkosten fällig, ab 50,00 € Bestellwert entfallen die Versandkosten.

  

3. Zahlungsbedingungen

3.1

Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum Nettokasse fällig.

Etwa eingeräumte Zahlungsziele berechnen sich ab dem jeweiligen Rechnungsdatum oder dem auf der Rechnung ausgedruckten Fälligkeitsdatum, so dass nach Ablauf der Frist ohne Mahnung Verzug eintritt.

3.2

Die Außendienstmitarbeiter der EUROVERA sind nicht inkassoberechtigt und haben keine Vollmacht für den Abschluss von Jahresabschlussverträgen. Sie sind ferner nicht befugt, Ware vom Kunden zurückzunehmen.

3.3

Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses gilt jede Zahlung als Leistung auf die älteste Schuld.

  

4. Versand, Gefahrenübergang

4.1.

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann EUROVERA nach seinem Ermessen bestimmen.

4.2.

Beim Kauf durch einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbrauchsgüterkauf) geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Kunden übergeben wurde.

Sofern die Transportverpackung bei Warenübergabe oder die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschädigungen aufweisen, hat der Kunde dies gegenüber EUROVERA unverzüglich anzuzeigen.

  

5. Widerrufsrecht

5.1.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der noch gesondert mitgeteilten Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

EUROVERA Ltd. & Co. KG, Dieselstr. 7, 61239 Ober-Mörlen,                      Tel:0 6002 - 93 85 0, Fax: 06002 - 93 85 290, Mail: info@eurovera.de 

 

Rücksendungen der Ware sollten an die vorstehende Adresse gerichtet werden.

Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen! Ihnen entstandene Kosten durch die Rücksendung wird durch den Auftragnehmer zurückerstattet.

5.2.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und herauszugeben. Kann der Kunde EUROVERA die empfangene Leistung ganz oder teilweise, nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten.

Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

5.3.

Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Kaufpreis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 50,00 € nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßen Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, insofern die Belehrung über das Widerrufsrecht vor Vertragsabschluss stattgefunden hat und die Minderung nicht lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist, so wie es auch in einem Ladengeschäft möglich wäre.

 

 6.  Gewährleistung

6.1

Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten und/oder nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Schadenersatz geltend zu machen. Die Abtretung dieser Ansprüche ist nicht zulässig.

6.2

Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt, unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.

  

7. Verwendung von Kundendaten

 EUROVERA ist berechtigt, alle Daten bezüglich der Geschäftsbeziehungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Die Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt.

  

8.  Eigentumsvorbehalt

8.1

Die von EUROVERA gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung und aller mit dem Geschäft im Zusammenhang stehenden sonstigen Forderungen von EUROVERA deren Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige, die Sicherung von EUROVERA  beeinträchtigende Überlassung der Vorbehaltsware an Dritte sowie eine Veränderung, Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung oder Ingebrauchnahme nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der EUROVERA  zulässig.

8.2

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter bezüglich der Kaufsache hat der Kunde EUROVERA unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

  

9.  Zahlungsverzug

9.1

Etwa eingeräumte Zahlungsziele berechnen sich ab jeweiligem Rechnungsdatum oder dem auf der Rechnung ausgedrucktem Fälligkeitsdatum, so dass nach Ablauf der Frist ohne Mahnung Verzug eintritt (§ 284 Abs. 2 BGB)

Nach Fälligkeit der Forderung von EUROVERA sind Jahreszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins zu leisten. (Vgl. § 288 BGB). Im Falle seines Zahlungsverzuges ist der Kunde von EUROVERA außerdem zum Ersatz jedes weitergehenden Schadens verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist EUROVERA berechtigt, sämtliche noch ausstehende Zahlungen unter Fortfall des Zahlungszieles sofort zu verlangen, selbst wenn die bestellten Waren noch nicht vollständig geliefert worden sind.

9.2

Die für den Verzug vereinbarten Bestimmungen gelten auch für den Fall der Zahlungsunfähigkeit, der Einleitung eines Vergleichs oder des Insolvenzverfahrens sowie der Verletzung sonstiger Geschäftsverbindungen.

  

10. Lieferverzug

10.1.

Ist eine Lieferfrist vereinbart, beginnt sie mit der bestätigten Bestellung.

10.2.

Falls EUROVERA schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde EUROVERA eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei EUROVERA - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten . Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10.3

Tritt Annahmeverzug auf der Seite des Kunden ein oder verletzt dieser seine sonstigen Mitwirkungspflichten, ist EUROVERA berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Der Gefahrenübergang richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

  

11. Gesundheitshinweise

Die im Rahmen der Internetpräsenz von EUROVERA veröffentlichten Informationen zu den Produkten geben nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen nicht die Beratung durch Ärzte oder anderes geschultes Personal. Es wird dringend davon abgeraten, auf persönliche Beratungsgespräche mit fachkundigen Personen zu verzichten.

 

12. Haftungsbeschränkung

12.1

 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Leistungen aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen EUROVERA als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung anderer wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet EUROVERA nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden.

12.2

Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt, unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.

  

13.  Erfüllungsort, Gerichtsstand

  Erfüllungsort ist Ober-Mörlen. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsverbindung ergeben einschließlich solcher aus Wechsel- oder Scheckbegebung, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Ober-Mörlen (Amtsgericht Friedberg bzw. Landgericht Gießen) vereinbart.